Der Kreis Segeberg informiert

Informationen zu COVID-19

Nach heutigem Stand (06.01.2022) gelten folgende Regeln im Kreis Segeberg.

Für infizierte Personen gilt:

  • Infizierte Personen (Indexperson) begeben sich 14 Tage in Isolation. Ein Test am Ende der Isolation ist nicht erforderlich. Nur Personen mit beruflichem Bezug zur Altenpflege werden erst nach negativem PCR-Test aus der Isolation entlassen.

Für Kontaktpersonen gilt:

  • 10 Tage häusliche Quarantäne unabhängig vom Nachweis einer bestimmten Variante bei der Indexperson. Automatische Beendigung der Quarantäne ohne Test nach 10 Tagen.
    Die RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement bei Omikron finden keine Beachtung.
  • Geimpfte Kontaktpersonen können nur dann einer Quarantäneanordnung unterliegen, wenn ein Omikron-Variantennachweis bei der Indexperson vorliegt.
    In der Praxis wird dies dazu führen, dass vollständig Geimpfte nicht mehr in Quarantäne gehen werden, weil der Nachweis erst nach mehreren Tagen vorliegt.
  • Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, zur Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Quarantäne zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden. Der Test muss eigenständig am 4. Tag organisiert werden und über die Website des Kreises www.segeberg.de hochgeladen werden.
    Diese Personen können nach dem 5. Tag die Quarantäne eigenständig verlassen, wenn der PCR-Test negativ ist. Es erfolgt keine explizite Aufhebung durch den Infektionsschutz des Kreises.
  • Nötigenfalls können für die vorgenannten Berufsgruppen quarantäneersetzende Maßnahmen Anwendung finden, um die Versorgung nicht zu gefährden. Die derzeit dominierende Variante ist leicht übertragbar. Wenn quarantäneersetzenden Maßnahmen zur Anwendung kommen, ist auf die Risikobewertung und die Notwendigkeit der Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen besonders hinzuweisen. Die Verantwortung für das Management mit bestmöglicher
    Risikominimierung liegt bei den jeweiligen Einrichtungen.
    Es ist damit zu rechnen, dass sich die Regeln auch kurzfristig ändern daher bitten wir Sie, sich eigenständig auf der Website des Kreises www.segeberg.de und auf den Seiten des RKI und des Landes Schleswig-Holstein zu informieren.