Ab einem Alter von 50 beziehungsweise 55 Jahren steht jedem Versicherten eine Darmkrebsfrüherkennung zu. Eine Darmspiegelung (Koloskopie) wird bei unauffälligem Befund nur zweimal im Leben (mit über 50 sowie 10 Jahre später) durchgeführt. Vom eigentlichen Eingriff bekommt man Dank einer milden Narkose nichts mit. Lediglich die vorher nötige „Reinigung” mittels eines Abführmittels ist ein wenig unangenehm.
Im Alter zwischen 50 und 69 Jahren werden Frauen alle zwei Jahre zur Mammographie eingeladen.
Der Gebärmutterhalskrebs-Abstrich (Pap-Test) wird für Frauen zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr jährlich angeboten. Ab dem 35. Lebensjahr dann nur noch alle drei Jahre.
Gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr dürfen alle zwei Jahre eine Hautkrebsuntersuchung durchführen lassen.