Start der Covid-19-Impfungen

Update vom 06.04.2021:

Seit heute impfen wir auch in unserer Praxis! Da die Menge an Impfstoff leider noch begrenzt ist, müssen wir damit streng nach der gesetzlich vorgeschriebenen Impfreihenfolge haushalten. Wir setzen uns darum direkt mit unseren in Frage kommenden Patienten in Verbindung und informieren sie über die Möglichkeit, sich jetzt impfen zu lassen und vereinbaren einen Termin. Wer seinen Termin wahrnehmen möchte, muss vorher zwei Formulare (Aufklärungsbogen und Einwilligungserklärung) ausfüllen und unterschrieben zum Termin mitbringen. Diese beiden Formulare können Sie sich in unserem Downloadbereich herunterladen.

Aktuell verabreichen wir den mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer.


29.12.2020: Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat ganz aktuelle Informationen zum Start der COVID-19-Impfungen in Form eines Newsletters herausgegeben, die wir Ihnen gerne hier zusammenfassen möchten:

KVSH-NewsletterNachdem die Impfungen zunächst mit mobilen Teams in Heimen begonnen wurden, starten die Impfzentren am 4. Januar. Entsprechend der Zahl der Impfdosen wird deren Umfang anfänglich sehr begrenzt sein, um dann sukzessive angepasst zu werden.
Zum Start der Impfzentren konzentriert sich die Impfung auf Personen im Alter 80 aufwärts sowie auf einen engen Kreis von „sonstigen Berechtigten“ infolge der Impfverordnung des Bundes. Diese sonstigen Berechtigten benötigen eine selbst auszufüllende Bescheinigung, das Formular ist auf der KVSH-Homepage unter www.kvsh.de/coronavirus eingestellt.

Wie bekommt man einen Termin? Was ist zu beachten?

Termine für Personen mit dem Lebensalter jenseits der 80 und sonstige Berechtigte können ab heute und sofort online unter www.impfen-sh.de oder telefonisch unter der Rufnummer 116 117 gebucht werden. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung bevorzugt die online-Version. Der Zugang zum Impfzentrum ist nur mit einem zuvor vereinbarten Termin möglich. Eine kassenärztliche Überweisung ist nicht vorgesehen oder erforderlich. Sonstige Berechtigte haben die Bescheinigung – vollständig ausgefüllt – beim Impftermin vorzulegen. Ohne dieses Dokument wird kein Einlass in das Impfzentrum gewährt.